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Straf- und Bußgeldrecht

 

Sie werden beschuldigt eine Straftat begangen zu haben? Sie wurden festgenommen und befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft? Sie werden fälschlicherweise beschuldigt? Bevor Sie mit der Polizei sprechen, kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie mit Kompetenz und Professionalität.

 

Oft werden im Zuge der ersten Verwirrung und Panik Fehler gemacht, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Deshalb ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und uns zu kontaktieren. Im Strafverfahren als auch im Verwaltungsstrafverfahren haben Sie von Beginn an das Recht auf einen Rechtsanwalt und das Recht zu schweigen. Gerne verteidigen wir Sie bei eingeleiteten Ermittlungsverfahren oder begleiten Sie als geschädigte Person im Rahmen der Nebenklage.

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